Hallo zusammen,

wir haben zum 01.11.2022 die Zulassung vom LAVES Niederachsen für die Entnahme von Rapfen erhalten.

Das Binnenfischereigesetz befindet sich in der Überarbeitung, dann wird der Schutz aufgehoben. Kann aber noch etwas Dauer, die Mühlen mahlen da langsam.

Der Rapfen verbreitet sich bei uns zunehmend in den Gewässern und verdrängt den Hecht und Zander, so haben wir das Gefühl.

 

Zwei Bedingungen müssen wir erfüllen.

  1. Jährliche Fangmeldung der Rapfen ans LAVES ( mache ich wenn ich die Meldung von euch erhalte)
  2. Es müssen alle Rapfen entnommen werden, es gibt kein Schonmaß

 

So sieht er aus.

Als Speisefisch auf Grund der vielen Gräten wohl nur in Fischfrikadellen zu gebrauchen.

 

Da wir auf diesen Weg leider nicht alle Mitglieder erreichen, bitte einfach weitersagen.

 

In Bcc…. An alle Mitglieder mit Mail Adresse

 

Vielen Dank und Petri Heil

 

Jens Mattes

Gewässerwart