Kooperation zwischen SFV Berne e.V. und dem FV Hude 1934 e.V.

 

Die Mitglieder des SFV Berne e.V. dürfen die dafür freigegeben Gewässer des FV Hude 1934 e.V. befischen. Gleiches gilt für die Mitglieder des FV Hude 1934 e.V. in unseren Gewässern.

Das Ausweisen erfolgt mit dem jeweiligen Mitgliedsausweis.

Die Fangordnung der zu befischenden Gewässern ist einzuhalten, sowie eine Fangliste am Jahresende abzugeben. Die Fanglisten bitte zu meinen Händen, ich werde diese dann weiterleiten.

Petri Heil

Fischereiverein Hude von 1934 e.V.

Gewässer, auf die sich die Erlaubnis erstreckt:  Hier ein Link zur Übersicht (FC HUDE)

Erlaubt sind 3 Handangeln

Huder Bach / Berne von der IV Staustufe, unterhalb vom Waldbad bis zur nördlichen Vereinsgrenze

            Gesetzliche Schonzeit: (siehe unten)

            Fanglimit: 3 Edelfische pro Tag

 

Regenrückhaltebecken an der Peter-Ustinov-Schule in Hude (Schulteich), befischen nur nach Unterrichtsschluss, in den Ferien und am Wochenende

            Gesetzliche Schonzeit: (siehe unten)

            Fanglimit: 2 Edelfische pro Tag oder 3 Forellen

 

Fischart

ges. Schonzeit

Mindestmaß

Aal

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35 cm

Barsch

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15 cm

Bachforelle

15.10 - 15.02.

25 cm

Brasse

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Bachsaibling

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25 cm

Döbel

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Hecht

01.02. - 15.04.

50 cm

Karpfen

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40 cm

Lachs

15.10 - 15.03.

50 cm

Meerforelle

15.10 - 15.02.

40 cm

Quappe

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35 cm

Regenbogenforelle

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25 cm

Rotauge

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Rotfeder

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